Inhalt anspringen

Stadt Heimbach

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

für die Europawahl 2024 am 09.06.2024

Am 9. Juni wählen die Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament. 

Um am Wahltag einen reibungslosen Ablauf in den 6 Wahllokalen und zwei Briefwahlbezirken der Stadt Heimbach sicher stellen zu können, sind wir auf die Unterstützung durch freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen. 

Wahlhelfer werden darf jede/r Wahlberechtigte. Bei der Europawahl 2024 sind dies alle, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstatt wohnen und die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaats besitzen.

 

Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand?

Die Aufgabe der Mitglieder im Wahlvorstandes (sog. Wahlhelfer) besteht im Wesentlichen darin, für eine ordnungsgemäße und rechtskonforme Durchführung der Wahl zu sorgen, den Ablauf zu steuern und letztendlich die Stimmen auszuzählen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahlvorstände werden aus „alten Hasen“ und neuen Teilnehmern gemischt, so dass Neugierde auf Erfahrung treffen kann. Für die Aufgaben in einem Wahlvorstand werden Vorsteher und Schriftführer sowie entsprechende Stellvertreter und Beisitzer benötigt, die in einem ausführlichen schriftlichen Merkblatt über ihre Aufgaben informiert werden. Darüber hinaus wird den Wahlvorstehern/Wahlvorsteherinnen und den Schriftführern/Schriftführerinnen (und Stellvertretern) eine Onlineschulung angeboten. 

Die Wahlhelfer für die Wahllokale treffen sich am Wahltag morgens um 7:30 Uhr und in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale für die Stimmabgabe geöffnet. Anschließend werden die Stimmzettel ausgewertet. Da jeder Wahlvorstand aus 7 Personen besteht, wird der Tag individuell aufgeteilt (z.B. Schichtbetrieb vormittags/nachmittags). Morgens vor Wahlbeginn und abends kurz vor Auszählung der abgegebenen Stimmen müssen alle Wahlhelfer vor Ort sein.

 

Was bekommen die Wahlhelfer/innen für Ihre Tätigkeit?

Neben einem netten Wahl-Team und einer interessanten Aufgabe erhalten Wahlhelfer/innen ein sog. Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 €, Wahlhelfer/innen in der Funktion des/der Vorsitzenden (Wahlvorsteher) des Wahlvorstandes erhalten einen Betrag in Höhe von 45,00 €. 

Wo können sich interessierte Wahlberechtigte melden?

Alle, die uns bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag im demokratischen Prozess leisten möchten, melden sich bitte per E-Mail an wahlenheimbach-eifelde.

 

 

Allgemeine Informationen zur Europawahl

Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament wird als einziges EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament wird am 09. Juni 2024 stattfinden. Die Bundesregierung hat den Wahltermin im  Bundesgesetzblatt (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.

Grundlage ist nicht ein einheitliches europäisches Wahlrecht, sondern nationale Wahlgesetze, in der Bundesrepublik Deutschland das Europawahlgesetz und die Europawahlverordnung.

In Deutschland wurde zuletzt am Sonntag, dem 26.05.2019, gewählt. Nach der Europawahl wurden insgesamt 705 Sitze im Europäischen Parlament vergeben, davon 96 an Abgeordnete aus Deutschland. Im neuen Europäischen Parlament werden insgesamt 720 Mandate vergeben, wovon Deutschland als einwohnerstärkster Mitgliedsstaat weiterhin mit 96 Abgeordneten vertreten sein wird.


Absenkung des Wahlalters
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlgebietseinteilung
Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Stadtgebiet Heimbach ist in 6 Wahlbezirke zur Stimmabgabe eingeteilt.

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage

1. das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben

2. seit mindestens drei Monaten

  •   in der Bundesrepublik Deutschland oder
  •   in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten

3. nicht nach § 6a Absatz 1 EuWG bzw. § 6a Abs. 2 EUWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigte Deutsche werden in das Wählerverzeichnis der Stadt Heimbach von Amts wegen aufgenommen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) mit einziger- oder Haupt-Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Wahlberechtigung auf Antrag

Wahlberechtigt sind auch die nach § 12 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen (Auslandsdeutsche). Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Die Antragsfrist im Rahmen der aktuellen Europawahl endet am 21. Tag der Wahl (19. Mai 2024).

Wahlberechtigte deutsche Auslandsrückkehrer*innen, die sich erst nach dem Stichtag für die Amtseintragung (28.04.2024) aber vor Beginn der Einsichtsfrist (20.05.2024) in Deutschland anmelden, werden ebenfalls nur auf förmlichen Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Da bei der Europawahl jede/r wahlberechtigte/r Unionsbürger*in sein/ihr aktives Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben kann, müssen Unionsbürger*innen bei Teilnahme an der Europawahl in ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde einen förmlichen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bis zum 21. Tag vor der Wahl (19. Mai 2024) stellen, wenn sie nicht schon auf Antrag bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren und sie ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) bei einer Meldebehörde gemeldet sind.

Schon aufgrund einer früheren Eintragung im Wählerverzeichnis geführte wahlberechtigte Unionsbürger*innen können sich bis zum 21. Tag vor der Wahl (19. Mai 2024) aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Heimbach streichen lassen, falls sie im Herkunftsmitgliedsstaat wählen möchten.

Briefwahlunterlagen

Ab dem 08.05.2024 treffen die Wahlbenachrichtigungen bei Ihnen ein. Ab diesem Tag können Sie auch die Briefwahlunterlagen beantragen. Auf dieser Seite werden Sie ab diesem Datum dann auch den Link zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen finden.

NEU: Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code, darüber kommen Sie direkt auf Ihren personalisierten Briefwahl-Antrag.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Heimbach

Auf dieser Seite werden technisch notwendige Cookies verwendet. Ein Tracking findet nicht statt.

Datenschutzerklärung